Häufig gestellte Fragen
Die Tätigkeit einer Schulbegleitung besteht darin, jungen Menschen mit einer seelischen, sozial-emotionalen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und solchen, die davon bedroht sind im Rahmen der Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung zu verhelfen. Ziel der Schulbegleitung ist es die jungen Menschen dahingehend zu fördern, dass sie wieder selbstbewusst und selbstbestimmt ihren Schulalltag gestalten und bewältigen können. Die Anspruchsgrundlagen für eine Schulbegleitung bilden die § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII.
Lebenspraktischer Bereich:
Unterstützung eigene Interessen zu vertreten
Hilfe zur Selbstständigkeit, Selbstorganisation und Raumwechsel
Strukturierung im Schulalltag
Hilfestellung und Impulse bei der Umsetzung von Aufgaben
Unterstützung bei der Organisation der Arbeitsumgebung
Im Schulunterricht:
Begleitung und Beratung in Absprache mit Eltern und Lehrkräften
Helfen beim Lesen, Schreiben und Rechnen
Erarbeiten und Einüben von Strategien zur Stärkung der Konzentration
Persönliche Ansprache und Ermutigung
Bei schulischen Veranstaltungen:
Individuelle Pausenbetreuung des Kindes im Rahmen der Teilhabeassistenz
Unterstützung und Betreuung der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
Begleitung von Schulpraktika
Betreuung und Versorgung an Wandertagen, Ausflügen und Klassenfahrten
Im sozial-emotionalen Bereich:
Stärkung der Sozialkompetenzen
Erweiterung der sozialen Fähigkeiten
Aufzeigen von Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Strukturierung des Schulalltags
Förderung der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeitsfokussierung
Sonstiges:
Interessenvertretung für Schüler*innen
Einzelbetreuung gemäß Hilfeplan und in Absprache mit dem Jugendamt nach Anweisung
Begleitung auf außerschulische Veranstaltungen
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