Schulbegleitung

Individuelle Unterstützung im Unterricht und Schulalltag: Struktur geben, Kommunikation erleichtern, Lernschritte sichern – in enger Abstimmung mit Schule und Eltern.

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Zukunftshilfe für Ihr Kind

Sie heißen Teilhabeassistenten/Teilhabeassistentinnen, Schulbegleiter*innen, Schulassistent*innen, Integrationshelfer*innen (kurz I-Hilfe), Inklusionsassistenten/Inklusionsassistentinnen oder Individualbegleiter*innen – und sind im Alltag vieler Schulen mittlerweile fester Bestandteil. Denn durch ihren Einsatz ist der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen überhaupt erst möglich. Die rechtliche Grundlage einer Schulbegleitung ergibt sich aus den § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII. Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine der in den jeweiligen Normen benannten Voraussetzungen erfüllt sein, diese können seelischer, körperlicher oder geistiger Natur sein.

Für wen ist Schulbegleitung?

Schulbegleiter*innen unterstützen junge Menschen mit seelischer, sozial-emotionaler, geistiger und körperlicher Beeinträchtigung während Ihres Schulalltags. Ganz konkret zählen hierzu z. B. Kinder und Jugendliche mit folgenden individuellen Bedürfnissen:

Körperlich, geistige oder sinnliche Beeinträchtigung

Körperlich, geistige oder sinnliche Beeinträchtigung

Entwicklungsverzögerung

Entwicklungsverzögerung

Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung

Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung

Diagnosen wie Sprachstörung, Legasthenie, Dyskalkulie

Diagnosen wie Sprachstörung, Legasthenie, Dyskalkulie

Autistische-Spektrums-Störung (ASS)

Autistische-Spektrums-Störung (ASS)

Was leisten Wir in der Schulbegleitung?

Ein Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin soll Schüler*innen Inklusion ermöglichen.

Unterstützung im Schulalltag

Unterstützung im Schulalltag

Stärkung des Selbstvertrauens

Stärkung des Selbstvertrauens

Begleitung von schulischen Veranstaltungen

Begleitung von schulischen Veranstaltungen

Schulwegbegleitung

Schulwegbegleitung

Sozial­pädagogische Lernhilfe

Die Sozialpädagogische Lernhilfe (SPLH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 (3) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Durch Belastungen im Alltag oder in der Familie kann Ihr Kind in der schulischen und sozialen Entwicklung gefährdet werden. In der Schule äußert sich dies häufig durch verschiedenste Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten. Die sonderpädagogische Lernhilfe unterstützt, dass das Kind selbstständig und selbstbestimmt wieder in die Klasse integriert und das Klassenziel erreicht werden kann. Der Fokus der Lernhilfe liegt nicht auf dem Üben und Vertiefen von Unterrichtsstoff, sondern darauf Lernhemmnisse zu erkennen und Spaß am selbstständigen Lernen zu entwickeln. Das heißt Ihr Kind wird individuell unterstützt – so wie es die eigene Persönlichkeit, die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände erfordern. Ebenso können soziale Aspekte in Form von Kompetenztraining und freizeitpädagogischen Angeboten in die Lernhilfe einfließen, beispielsweise ist es von Relevanz Kinder in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes und einer gesunden Ich-Stärke zu unterstützen.

Kommt ihr Kind in der Schule nicht so gut zurecht?

Kommt ihr Kind in der Schule nicht so gut zurecht?

Ist ihr Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt?

Ist ihr Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt?

Weiß ihr Kind nicht, wie es gut lernen kann?

Weiß ihr Kind nicht, wie es gut lernen kann?

Schreiben Sie uns

Ob Schulbegleitung oder Familienhilfe – wir beraten Sie gerne individuell und vertraulich.

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Mouad OMZ

Ansprechpartner

090621611321

Häufig gestellte Fragen

Die Tätigkeit einer Schulbegleitung besteht darin, jungen Menschen mit einer seelischen, sozial-emotionalen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und solchen, die davon bedroht sind im Rahmen der Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung zu verhelfen. Ziel der Schulbegleitung ist es die jungen Menschen dahingehend zu fördern, dass sie wieder selbstbewusst und selbstbestimmt ihren Schulalltag gestalten und bewältigen können. Die Anspruchsgrundlagen für eine Schulbegleitung bilden die § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII.

Lebenspraktischer Bereich:
Unterstützung eigene Interessen zu vertreten
Hilfe zur Selbstständigkeit, Selbstorganisation und Raumwechsel
Strukturierung im Schulalltag
Hilfestellung und Impulse bei der Umsetzung von Aufgaben
Unterstützung bei der Organisation der Arbeitsumgebung

Im Schulunterricht:
Begleitung und Beratung in Absprache mit Eltern und Lehrkräften
Helfen beim Lesen, Schreiben und Rechnen
Erarbeiten und Einüben von Strategien zur Stärkung der Konzentration
Persönliche Ansprache und Ermutigung

Bei schulischen Veranstaltungen:
Individuelle Pausenbetreuung des Kindes im Rahmen der Teilhabeassistenz
Unterstützung und Betreuung der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
Begleitung von Schulpraktika
Betreuung und Versorgung an Wandertagen, Ausflügen und Klassenfahrten

Im sozial-emotionalen Bereich:
Stärkung der Sozialkompetenzen
Erweiterung der sozialen Fähigkeiten
Aufzeigen von Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Strukturierung des Schulalltags
Förderung der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeitsfokussierung

Sonstiges:
Interessenvertretung für Schüler*innen
Einzelbetreuung gemäß Hilfeplan und in Absprache mit dem Jugendamt nach Anweisung
Begleitung auf außerschulische Veranstaltungen

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Eine Schulbegleitung hilft einem Kind in der Schule. Sie unterstützt beim Lernen, Schreiben oder Sprechen. Manchmal hilft sie auch, wenn das Kind ruhig bleiben oder sich konzentrieren soll. Die Schulbegleitung ist wichtig, damit alle Kinder gut in der Schule mitmachen können....

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